Musikschule

Gitarrenunterricht für Anfänger/innen bis zum Profi für jedes Alter

Mein vorrangiges Ziel im Unterricht ist es, meinem Schüler/meiner Schülerin die Freude an der Musik, Freude am Lernen und Motivation zur Eigeninitiative zu vermitteln. Der Unterricht wird Deinem jeweiligen Kenntnisstand angepasst und kann je nach Deiner Vorliebe ausgebaut werden. Dabei ist es egal ob es sich hierbei um Metall, Rock, Popmusik, Jazz oder Klassik handelt oder ob Du Lieder begleiten willst. Die theoretischen Kenntnisse werden ebenso berücksichtigt, wie die der Spieltechnik. Stupides Noten Lernen steht hierbei nicht an erster Stelle, sondern der Spaß an der Sache und das Erreichen Deiner musikalischen Ziele.


Björn Hoffmann: Ich bin hauptberuflicher Musiker und unterrichte leidenschaftlich gerne. 2009 habe ich mein Gitarrenstudium im Bereich Popularmusik (Rock, Pop, Jazz) an der Hamburg School of Music abgeschlossen. Als Sessiongitarrist habe ich sehr viel Erfahrung auf der Bühne sowie im Studio sammeln können. Zur Zeit arbeite ich an einem Gitarrenlehrbuch für Kinder.

Gebühren:

Die monatlichen Gebühren für den ganzjährigen Unterricht, ausgenommen der Schulferien, beträgt pro Person:

Einzelunterricht:  30 Minuten  50,00 €

Einzelunterricht:  45 Minuten  75,00 €

2er Gruppe:         30 Minuten 30,00 € 

2er Gruppe          45 Minuten 45,00 €
3er Gruppe          45 Minuten 30,00 €

Unterrichtstage: Mittwoch, Donnerstag, Freitag  

Ort: Musikraum der Aukrugschule 

Musikraum der Hermann – Claudius -Schule Wasbek

Leitung: Björn Hoffmann

Kursbeginn ist jederzeit möglich.

Vereinbaren Sie gerne eine Probestunde mit der VHS Geschäftsstelle

Telefon 04873 / 90 10 852

Teilnahmebedingungen für den Instrumentalunterricht der VHS:

Die Gebühren verstehen sich als ein auf 12 Monate
verteiltes Jahresentgelt und werden monatlich erhoben.

Bei Ausfallterminen durch den Kursleiter wird der Unterricht nachgeholt. Bei Absagen der Kursteilnehmer ist die komplette Teilnahmegebühr zu entrichten.

Eine Kündigung des Unterrichts seitens der Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten ist mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn der Gitarrenlehrer den freiwerdenden Unterrichtsplatz anderweitig vergeben kann. 

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